1.- ORGANISATION. Die Organisation der Reisen, die auf dieser Webseite enthaltenen sind, wurden von  CAMINO TRAVEL TOURS (CICL.09-101) durchgeführt, CIF B09591769, registriert in der Av. de los Derechos Humanos, 51 09007 Burgos. (aka. “The Agency”).

Die Agentur hat eine obligatorische Haftpflichtversicherung und eine obligatorische Garantie abgeschlossen, wie vom spanischen Recht vorgeschrieben.

Die Buchung einer der von Camino Travel Tours angebotenen Reisen bedeutet die vollständige Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die als automatisch in den Vertrag aufgenommen gelten, ohne dass sie schriftlich in diesen übernommen werden müssen.

Diese allgemeinen Bedingungen sind in der Verordnung 25/2001 vom 25. Januar 2001 geregelt, die Reisebüros regelt, die ihre Tätigkeit in der Autonomen Gemeinschaft Kastilien-León ausüben.

Das Vertragsverhältnis zwischen der Agentur und dem Kunden wird durch die folgenden Bedingungen, durch die im Vertrag der kombinierten Reise vereinbarten besonderen Klauseln und durch das Informationsblatt mit dem endgültigen Inhalt geregelt.

Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Agentur eingegangenen Unterlagen zu überprüfen und vor Reiseantritt Fragen zu stellen.

 

2.- RESERVIERUNG UND VERWALTUNG. Die enthaltenen Leistungen sind die auf jeder Webseite oder Katalog/Broschüre genannten. Im Falle einer Änderung der Reise durch eine der beiden beteiligten Parteien werden die enthaltenen und nicht enthaltenen Leistungen im Vertrag mitgeteilt.

 

3.- ÄNDERUNGEN IN DER RESERVIERUNG. Jede Änderung der Reservierung durch Camino Travel Tours aus Gründen wie Überbuchung oder anderen wird dem Kunden mitgeteilt, der sie annehmen oder zurückziehen kann. In letzterem Fall wird die Agentur keine Sanktionen oder Gebühren anwenden. Für den Fall, dass die Änderung auf Wunsch des Kunden durchgeführt wurde, behält sich Camino Travel Tours das Recht vor, eine Gebühr von 25€ pro Kunde und Änderung zu erheben.

 

4.- BEZAHLUNG. Der Kunde hat die volle Zahlung mindestens 15 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Andernfalls wird die Agentur verstehen, dass der Kunde von der Reise zurücktritt und darüber hinaus auf die Anzahlung verzichtet, die nicht erstattet wird.

 

5.- STORNIERUNG DURCH DEN KUNDEN. Der Kunde kann jederzeit auf die Reise verzichten. In diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlung, muss aber auch die Agentur für die folgenden Konzepte entschädigen (außer in Fällen von “höherer Gewalt”):

Verwaltungsgebühr: mindestens 30 €.

Stornogebühr: ein variabler Betrag, gemäß der folgenden Tabelle:

  1. Stornierung zwischen 10 und 15 Tagen vor Reiseantritt: Der Kunde zahlt die Verwaltungsgebühr zuzüglich 5% des gesamten Reisepreises.
  2. Stornierung zwischen 3 und 10 Tagen vor Reiseantritt: Der Kunde zahlt die Verwaltungsgebühr zuzüglich 15% des gesamten Reisepreises.
  3. Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Reiseantritt: Der Kunde zahlt die Verwaltungsgebühr zuzüglich 25% des gesamten Reisepreises.

 

Erscheint der Kunde nicht zu Beginn der Reise, so hat er 100% der Reisekosten zu tragen.

Falls die Agentur gezwungen ist, eine ihrer Reisen aus Gründen zu stornieren, die der Kunde nicht zu vertreten hat, wird sie dem Kunden den vollen gezahlten Betrag zurückerstatten.

Die Agentur ist nicht verpflichtet, dem Kunden eine Rückerstattung zu leisten, wenn die Stornierung der Reise auf “höhere Gewalt” oder hinreichende Gründe zurückzuführen ist. Letzteres ist definiert als solche ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Agentur liegen und die auch bei Anwendung aller Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können.

Wenn eine Reise einer Mindestteilnehmerzahl unterliegt und so festgelegt ist, kann die Agentur sie stornieren, wenn ein solches Minimum nicht erreicht wird; in diesem Fall wird sie den Kunden mindestens 10 Tage vor dem geplanten Abflugdatum mitgeteilt.

 

6.- SUBSTITUTION. Der Kunde oder der Begünstigte kann seine Buchung an eine Person abtreten, die alle erforderlichen Bedingungen erfüllt, sofern der Kunde die Agentur mindestens 15 Tage vor Reisebeginn schriftlich benachrichtigt. Die Person, die ihre Buchung überlässt, und der Begünstigte haften gemeinsam für die Zahlung des Reisepreises sowie für die gerechtfertigten Mehrkosten, die durch eine solche Ersetzung verursacht werden könnten.

 

7.- DOKUMENTATION. Alle für die Reise angemeldeten Personen sind dafür verantwortlich, die notwendigen Unterlagen für das Land, in dem sie sich aufhalten, mitzuführen (Personalausweis, Reisepass, Visa, Impfausweise usw.). Bei Fragen zu solchen Unterlagen kann die Agentur den Kunden informieren, aber es liegt in der Verantwortung des Kunden, alle notwendigen Angaben bei den zuständigen Behörden zu bestätigen. Falls der Kunde aufgrund fehlender ordnungsgemäßer Unterlagen gezwungen ist, die Reise abzusagen oder abzubrechen, wird die Agentur die in Abschnitt 5 (“Stornierung durch den Kunden”) beschriebenen Bedingungen anwenden.